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OB: Widerspruch gegen Haushaltsverfügung „eine Katastrophe“
Die eindringlichen Warnungen von Oberbürgermeister Klaus Weichel und des Beigeordneten Peter Kiefer, der die Sitzungsleitung hatte, haben nichts genützt: Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am Montagabend entschieden, Widerspruch gegen die Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht einzulegen. Obwohl die Stadt erstmals seit 1992 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte, hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier die Genehmigung verweigert und von der hoch verschuldeten Stadt weitere eigene und nachhaltige Kompensationsmaßnahmen gefordert mit dem Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit wieder herzustellen. Dieser Forderung wollte man jedoch in weiten Teilen des Rats nicht nachkommen.
„Leider ist es uns trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, den Rat – mit Ausnahme der SPD-Fraktion und einer weiteren Person – von der Tragweite zu überzeugen, die ein Widerspruch und der daraus fast zwangsläufig resultierende Klageweg mit sich bringen“, so der erkrankte Oberbürgermeister Klaus Weichel, der an der Sitzung am Montag nicht teilnehmen konnte. „Für die Stadt ist das eine Katastrophe. Wir haben nun auf absehbare Zeit, vermutlich bis weit ins kommende Jahr hinein, keinen Haushalt und können daher keine Verpflichtungen eingehen. Wir dürfen nur Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu denen wir rechtlich verpflichtet sind oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind“, erklärt der Rathauschef. Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung.
Die Liste der Maßnahmen, die im Haushalt verankert waren und nun nicht umgesetzt werden können, ist lang. Sie umfasst:
In einigen Fällen droht zudem ein Verfall von Fördermitteln beispielsweise:
Im schlimmsten Fall kann es bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung von fördermittelfinanzierten Maßnahmen auch zu einer Rückzahlung kommen, Beispiele:
Ebenso ist zu erwarten, dass es bei Unterbrechungen bzw. Beendigungen der Maßnahmen bei der Wiederaufnahme aufgrund der aktuellen Inflationsrate zu enormen Preis- und Kostensteigerungen kommt, die wiederum einen erhöhten Eigenanteil der Stadt mit sich bringen würden.
Neben den Maßnahmen im investiven Bereich werden auch schmerzhafte Einschränkungen im ergebniswirksamen Bereich anfallen. Exemplarisch sind hier zu nennen:
Grundsätzlich dürfen in der haushaltsfreien Zeit keine neuen Investitionsmaßnahmen begonnen werden. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die Interimszeit auf Grund des Widerspruchs und eines möglichen Klageverfahrens bis mindestens Mitte 2023 andauern wird.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 19.07.2022