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Pressemitteilung vom 21.01.2014

Mikrozensus 2014

Haushalte in Kaiserslautern werden wieder befragt<br>

Wie viele Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz sind erwerbstätig? Wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter gehen einer Erwerbstätigkeit nach? Antworten auf diese von Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch häufig von den Bürgerinnen und Bürgern gestellten Fragen gibt der Mikrozensus.

Erstmals ganzjährig befragen Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes auch Kaiserslauterer Haushalte wieder zu ihren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, appelliert an alle befragten Haushalte, konstruktiv teilzunehmen. Denn nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für Politik, Wissenschaft sowie der interessierten Öffentlichkeit zustande kommen.

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz werden im Laufe des Jahres etwa 18.000 Haushalte in Rheinland-Pfalz von rund hundertachtzig sorgfältig geschulten Interviewerinnen und Interviewern befragt. Es handelt sich dabei um ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die nach dem Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger befragen. Die Interviewerinnen und Interviewer sind ebenso zur strikten Geheimhaltung verpflichtet wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Statistischen Landesamt. Einige Tage vorher kündigen sie ihren Besuch schriftlich an. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Außerdem geben sie den Befragten vorab auch Informationsmaterial über die Erhebung an die Hand.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr im gesamten Bundesgebiet durchgeführt und ist Grundlage für die Festlegung zahlreicher sozialer und gesellschaftlicher Maßnahmen. Er dient dazu, die im Rahmen von umfassenden Volkszählungen erhobenen Daten in kurzen Zeitabständen mit überschaubarem organisatorischem Aufwand zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Zusammenhang mit der Erhebung werden jährlich ein Prozent aller ausgewählten Haushalte in Deutschland befragt.
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Detaillierte Auswertungen des Mikrozensus sind den Statistischen Berichten zu entnehmen, die im Internet unter www.statistik.rlp.de/veroeffentlichungen zum kostenfreien Download angeboten werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Website: www.mikrozensus.rlp.de. Fragen können per Mail an folgende Adresse gerichtet werden: mikrozensus@statistik.rlp.de



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 21.01.2014