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Pandemiebedingt gelten derzeit besondere Regeln
Die seit zwei Jahren anhaltende Corona-Pandemie hat zu einem Rückgang der Trauungen geführt. Insgesamt wurden im Jahr 2020 durch das Standesamt Kaiserslautern 296 Trauungen durchgeführt, 2021 waren es insgesamt 271 Eheschließungen. Damit liegen beide Jahre deutlich unter dem Schnitt der Vorjahre, in denen jeweils ca. 360 bis 380 Trauungen pro Jahr zu verzeichnen waren. Insbesondere in den ersten Monaten der Pandemie gab es einige Absagen und verhältnismäßig viele Terminverschiebungen. Die meisten Eheschließungen waren immer dann zu verzeichnen, wenn es bei rückläufigen Infektionszahlen die Rahmenbedingungen zuließen, verhältnismäßig viele Gäste einzuladen. Dies war jeweils in den Monaten Juni bis Oktober der Fall.
Die aktuell terminierten Trauungen finden alle im Trauzimmer des Rathauses statt. Derzeit gilt aufgrund der Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung und des Hausrechts bis auf weiteres:
Das Brautpaar darf insgesamt sechs weitere Personen mitbringen. Für das Brautpaar gilt die 3G-Regel, für anwesende Gäste die 2G-Regel. Daneben gilt eine verschärfte Maskenpflicht (FFP2-Maske erforderlich), von der lediglich das Brautpaar für die Dauer der Trauung ausgenommen ist. Sonderregelungen gelten für Minderjährige je nach Altersstufe.
Trauungen finden außerdem im Teehaus des Japanischen Gartens statt, dies allerdings nur während der Saison von April bis Oktober. Auch das Casimirschloss steht grundsätzlich – in Abhängigkeit von der jeweiligen pandemischen Lage – für die Durchführung von Trauungen zur Verfügung.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 01.02.2022