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Pressemitteilung vom 12.10.2021

Daniel Hope am 21. Oktober in der Fruchthalle




Daniel Hope © Nicolas Zonvi

Der international herausragende Geiger Daniel Hope ist seit 30 Jahren als Solist auf den Bühnen der Welt zu erleben. Der Preisträger des Europäischen Kulturpreises 2015 und Träger des Verdienstkreuzes am Bande der Bundesrepublik Deutschland ist für seine musikalische Kreativität und für sein Engagement für humanitäre Zwecke weltweit anerkannt.

Für seine inzwischen mehr als 25 Aufnahmen erhielt Daniel Hope Auszeichnungen wie den Deutschen Schallplattenpreis, den französischen Diapason d’Or des Jahres, den Edison Classical Award, den belgischen Prix Caecilia und zahlreiche Grammy-Nominierungen sowie aktuell den OPUS.

Daniel Hope tritt regelmäßig in den bedeutendsten Konzertsälen und bei allen großen internationalen Festspielen auf. Mit seinem Partner, dem renommierten Pianisten Jacques Ammon, stellt er mit diesem Programm die Weite seines künstlerischen Horizontes unter Beweis.

Hope spielt die Guarneri del Gesù "Ex-Lipinski" von 1742, die ihm zur Verfügung gestellt wird. Auch zum Anlass "1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland" erklingen im Kammerkonzert am 21. Oktober 2021 um 20:00 Uhr in der Fruchthalle Werke von Dvorák, Copland, Eisler, Zeisl, Rósza und Gershwin. Am Flügel begleitet der renommierte Pianist Jacques Ammon.

Karten von 29,00 Euro bis 10,50 Euro gibt es im Vorverkauf in der Tourist-Information, Fruchthallstraße 14, Tel. 0631 365-2316; im Pop Shop Kaiserslautern, Tel. 0631 64725; Thalia Ticketservice, Tel. 0631 36219-814 und bei allen weiteren VVK-Stellen (Ticket-Hotline: 01806-57 00 00), im Internet unter www.eventim.de und von zu Hause aus mit ‚ticketdirect‘ über www.eventim.de. Auch telefonische Bestellungen sind möglich.

In der gesamten Fruchthalle gilt nach der neuesten Corona-Verordnung bei Veranstaltungen des Referates Kultur die Maskenpflicht, auch am Sitzplatz. Das Abstandsgebot entfällt. Die nicht immunisierten Besucherinnen und Besucher werden gezählt. Unterschreitet deren Anzahl den durch die 26. Coronabekämpfungsverordnung festgelegten Maximalwert, darf auch die Maskenpflicht in der gesamten Fruchthalle entfallen. Der Wegfall der Maskenpflicht in der Fruchthalle und am Sitzplatz wird durch die Ansage vor Beginn der Veranstaltung kommuniziert. Ohne Kommunikation bleibt die Maskenpflicht bestehen und es entfällt nur das Abstandsgebot.

Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 12.10.2021