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Pressemitteilung vom 12.08.2013
Zur Baustellensituation in Kaiserslautern
Was alles dahinter steckt
Die Bürgerinnen und Bürger müssen momentan eine sich häufende Anzahl von Baustellen in der Stadt in Kauf nehmen. In diesem Zusammenhang möchte die Stadtverwaltung gerne Einblicke zu den Hintergründen geben, wie solche Baustellen geplant und koordiniert werden.
Für die verschiedenen Baustellen sind verschiedene Bauträger in der Innenstadt verantwortlich. Die Stadtverwaltung ist für den generellen Straßenbau zuständig. Bauarbeiten an Landesstraßen oder an der Autobahn fallen in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Mobilität. Die Sanierung am Viadukt in der Logenstraße wird von der Deutschen Bahn durchgeführt. Darüber hinaus führen auch private Baumaßnahmen zu zusätzlichen Behinderungen. Diese sind aus Sicherheitsgründen unerlässlich. Weitere Verursacher von baustellenbedingten Erschwernissen sind Arbeiten verschiedenster Leitungsträger, die sich zur Aufrechterhaltung einer einwandfrei funktionierenden Ver- und Entsorgungssituation zeitlich nicht variieren lassen.
Was die städtischen Maßnahmen betrifft, wird zurzeit an zwei großen Baustellen im Stadtgebiet gearbeitet, nämlich an der Berliner Straße sowie an der Logenstraße im Bereich Polizei und Justizzentrum.
Die Bauarbeiten rund um die "Neue Stadtmitte" sind bisher dem Neubau der Stadtgalerie geschuldet. Die eigentlichen Straßenbauarbeiten beginnen nach der aktuellen Planung Ende August, Anfang September.
Hinter allen Baumaßnahmen steckt eine langwierige, oft monatelange Vorbereitungsphase, in deren Verlauf eine Vielzahl verschiedenster Faktoren und Parameter, die im Vorhinein abgeklärt sein müssen, zu beachten sind. Hierzu gehört im ersten Schritt – nach der Festlegung, dass ein Straßenbereich saniert werden muss - der entsprechende Planungsansatz im Haushalt. Dafür sind die zu erwartenden Kosten zu ermitteln und bereits im Vorjahr im Haushaltsplan anzumelden. Zudem sind nicht selten eigentumsrechtliche Fragen zu klären, die ebenfalls oft eine lange, nie punktgenau bestimmbare Vorlaufzeit beanspruchen. Teilweise spielen beitragsrechtliche Erfordernisse eine gewichtige Rolle, die frühzeitig geklärt sein müssen.
Sind Fördermittel beim Land abrufbar, sind die entsprechenden Anträge zu stellen. Die Prüfungen der Anträge und der Hintergründe bedürfen ebenfalls ihrer Zeit, hierauf hat die Stadtverwaltung keinerlei Einfluss. Sofern Fördermittel bewilligt werden, werden diese nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Läuft die Baustelle in dieser Zeit nicht, besteht die Gefahr, dass die Fördermittel ausfallen – ein Zustand, den sich die Stadt schlicht nicht erlauben kann.
Nicht unterschätzen darf man den zeitlichen Rahmen, im dem Straßenbauarbeiten sowie die Arbeiten der Leitungsträger witterungsbedingt durchgeführt werden können. Selten kann eine Baumaßnahme in den Monaten zwischen November und März erfolgreich ausgeführt werden, da es die winterlichen Temperaturen verbieten.
Tiefbauarbeiten bedürfen verschiedenster Voruntersuchungen, deren Ergebnis dann in den unumgänglichen Ausschreibungen zu berücksichtigen sind. Angebote sind einzuholen und Aufträge in den zuständigen Ratsgremien zu vergeben.
Dies alles lässt sich nicht so steuern, dass es in jedem Einzelfall zu der gewünschten und angestrebten zeitlichen Punktlandung kommt. Durch die Auftragsvergabe bindet sich die Stadtverwaltung dann auch gegenüber der Baufirma, die den Auftrag erhält und die Arbeiten vornimmt. Insofern lässt sich die einmal begonnene Maßnahme nicht mehr einfach so stoppen. Ein Baustellen-Stopp birgt ein sehr hohes Kostenrisiko. Entschließt sich der Auftraggeber eine Baustelle – um den Verkehr in der Innenstadt zu entlasten – eigenverantwortlich zu verzögern, zu verlängern oder hinauszuschieben, entsteht dem ausführenden Bauunternehmen ein Schaden. Hier entstehen schnell Forderungen in sehr großer Höhe. Das ist nicht zu rechtfertigen.
Geplante Baumaßnahmen werden lange im Voraus mit den verschiedensten Ver- und Entsorgungsträgern abgestimmt um somit alle notwendigen Arbeiten im Interesse der direkt betroffenen Anlieger möglichst in "einem Paket" abzuwickeln. Hierzu findet unter Federführung des Referates Tiefbau jeden Montagmorgen eine Besprechung statt, an der Vertreter der Leitungsträger für Gas, Strom, Wasser und Abwasser teilnehmen. Ebenfalls in dieser Runde vertreten ist die Straßenverkehrsbehörde, die letztlich die Genehmigungen für die Straßensperrungen erteilt, sowie je ein Vertreter der Feuerwehr und der SWK-Verkehrsbetriebe, um entsprechende Informationen zu gegebenenfalls notwendigen Verlegungen von Haltestellen oder vom Normalbetrieb abweichenden Linienführungen sowie Erschwernissen bei Rettungswegen mitzunehmen.
Sobald alle Zeichen auf "Grün" stehen und alle Einzelschritte im Vorhinein abgeklärt sind, kann mit einer Baustelle begonnen werden. Die Pressestelle der Stadt gibt eine Meldung heraus, damit die Bürgerinnen und Bürger informiert sind. Die Baustellen werden zudem auf der Homepage eingestellt, damit sich betroffene Verkehrsteilnehmer auch auf diesem Wege informieren können.
Auch für eine noch so gut geplante Baumaßnahme gibt es jedoch keine Gewähr, dass es nicht zu Verzögerungen kommt, die nicht vorhersehbar waren. So gab es beispielsweise beim Bau der Berliner Brücke eine von der Stadt nicht verschuldete Zeitverzögerung, da ein Rechtsstreit den weiteren Baufortschritt unterbrochen hatte. Die Baumaßnahme sollte bereits längst fertig gestellt sein.
Der Stadtverwaltung bleibt damit nur die Bitte, aufgrund der dargestellten Situation um Verständnis zu werben. Eine Entspannung ist in Sicht. Bis voraussichtlich Mitte Oktober wird mit der vollständigen Freigabe der Berliner Straße sowie der Berliner Brücke gerechnet. Auch die Logenstraße im Bereich Polizei/Justizzentrum wird nach dem aktuellen Planungsstand im Laufe des Oktobers wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll bereits zum Ablauf der Sommerferien die Sperrung des Viadukts Trippstadter Straße/Zollamtstraße aufgehoben werden.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 12.08.2013