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Pressemitteilung vom 12.07.2013

Schreiben an alle Hundehalter in Kaiserslautern

Stadt informiert über das richtige "Gassi-Gehen"

In der letzten Zeit häuften sich bei der Stadt immer mehr Beschwerden über den Umgang von Hundehaltern mit ihren Vierbeinern. Vor allem die Haltung und insbesondere das Ausführen der Hunde standen dabei immer wieder in der Kritik. Deshalb hat die Stadtverwaltung nun alle Hundebesitzer im Stadtgebiet angeschrieben und sie über das richtige "Gassi-Gehen" mit ihren Lieblingen informiert. "Insgesamt haben wir in den letzten Tagen rund 3.600 Schreiben verschickt", so Bürgermeisterin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt.
Die meisten Hundebesitzer würden zwar Rücksicht auf ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nehmen und sich an die Regeln halten, trotzdem sei diese Aktion nun notwendig geworden. Sie stelle außerdem einen weiteren Schritt in den Bemühungen der Stadtverwaltung dar, die Gehwege und Grünflächen von den Hinterlassenschaften der Hunde sauber zu halten.

Nach den Worten der Bürgermeisterin seien in der städtischen Gefahrenabwehrverordnung "Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen" die Regeln für das Ausführen von Hunden festgelegt. "Diese gewährleisten das reibungslose Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden in Kaiserslautern." Hierzu zähle beispielsweise, die Hunde innerhalb bebauter Ortslagen anzuleinen. Außerhalb dieser Gebiete müssen Hunde direkt an die Leine genommen werden, wenn sich andere Personen nähern. Darüber hinaus ist es in Naturschutzgebieten wie beispielsweise am "Vogelwoog-Schmalzwoog" untersagt, Hunde frei laufen zu lassen oder auszubilden. Auch dürfen die Vierbeiner nicht in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden oder auf Kinderspielplätze mitgebracht werden.

Wie das Schreiben weiter informiert, haben der Halter oder der Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass ihr Vierbeiner die öffentlichen Anlagen und Gehflächen nicht verunreinigt. So sind sie dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Hundes sofort zu beseitigen. Geeignete Tüten hierfür sind im Fachhandel erhältlich, es können aber auch die in jedem Haushalt vorhandenen Plastiktüten verwendet werden. Diese können dann anschließend über die Restmülltonne oder die öffentlich aufgestellten Abfalleimer entsorgt werden. Verstöße gegen die verschiedenen Regeln können teuer werden und mit Verwarnungen bis 35 Euro oder Bußgeldern bis 5.000 Euro geahndet werden.

Fragen hierzu beantwortet der Kommunale Vollzugsdienst des Referates Recht und Ordnung gerne unter der Rufnummer (0631) 365-4535. Außerdem liegt im Rathaus und in Geschäften des Zoobedarfs ein entsprechender Flyer zu diesem Thema aus. Dieser ist auch auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.kaiserslautern.de zu finden.
 

 



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 12.07.2013