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Pressemitteilung vom 15.02.2021

Umweltsünder werden zur Kasse gebeten

Deutlich höhere Bußgelder fällig

Dass das illegale Entsorgen von Hausmüll in Wald und Flur saftige Geldbußen nach sich ziehen kann, ist wohl den meisten bewusst. Seit dem vergangenen Herbst gilt ein verschärfter Bußgeldkatalog nun beispielsweise auch für das Wegschnippen von Zigarettenkippen oder das Ausspucken von Kaugummis auf die Straße. Hierauf macht jetzt das Ordnungsamt der Stadt aufmerksam, das neben der Einhaltung der aktuellen Corona-Auflagen auch das achtlose Wegwerfen von Abfällen in Straßen und Parkanlagen kontrolliert. So können ein fallen gelassener Zigarettenstummel oder ausgespuckter Kaugummi den Verursacher nun über ein Bußgeld von 50 bis 250 Euro teuer zu stehen kommen. Auch das einfache Wegwerfen von Glasflaschen wird inzwischen mit 100 bis 800 Euro geahndet.

Zurückzuführen sind diese Erhöhungen auf die Anpassung des Bußgeldkataloges durch die rheinland-pfälzische Landesregierung im Oktober 2020, die auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes und damit der Abfallentsorgung änderte. Die bisher zu zahlenden Bußgeldbeträge, für weggeworfenen Kaugummi und Zigarettenkippen zwischen 10,23 und 25,56 Euro sowie bei Glasflaschen von 20,45 bis 102,26 Euro, stammten noch aus der Zeit der Euroumstellung.



Autor/in: Sandra Zehnle - Pressestelle

Kaiserslautern, 15.02.2021