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Trauerfeiern weiterhin möglich
Anzahl der Gäste in den Aussegnungshallen begrenzt
Die aktuell gültige Corona-Bekämpfungsverordnung lässt Trauerfeiern weiterhin zu. Im Freien wie in den Aussegnungshallen gelten die bekannten Hygiene und Abstandsregeln. Je nach Größe der Aussegnungshalle in Kaiserslautern dürfen insgesamt zwischen sieben und 15 Trauergäste teilnehmen. Zu den erlaubten Gästen zählen Ehe- und Lebenspartner sowie Verlobte der Verstorbenen, Verwandte des ersten und zweiten Verwandtschaftsgrades mit Lebens- und Ehepartnern sowie Personen eines weiteren Hausstands. Sofern es der Platz erlaubt, können bis zur maximalen Gästezahl auch weitere Personen die Trauerfeierlichkeit begleiten.
Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle
Kaiserslautern, 06.11.2020