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Stadt in Corona-Alarmstufe – eindringlicher Appell von OB Klaus Weichel
Mit aktuell 65 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen in einer Woche liegt die Stadt Kaiserslautern seit heute in der sogenannten „Alarmstufe“ gemäß dem Corona Warn- und Aktionsplan RLP. Die Stadt ist damit innerhalb von zwei Tagen von der „Warnstufe“ (mehr als 19 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner) in die höchste Stufe (mehr als 49 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner) gerückt. Am Donnerstag hatte der Wert noch bei 31 Neuinfektionen gelegen. Mit dieser Höherstufung ist die Einberufung einer regionalen Taskforce verbunden. Diese wird am Montagmorgen erstmals zusammentreten.
„Wir müssen leider feststellen, dass sich auch Kaiserslautern der überregionalen Infektionsdynamik nicht mehr länger entziehen konnte. Die Lage ist ernst!“, so Oberbürgermeister Klaus Weichel. „Es muss nun für uns alle, und damit meine ich jeden und jede Einzelnen, darum gehen, das Infektionsgeschehen wieder zu verlangsamen, und zwar schnellstmöglich. Nur dann können wir eine Überlastung des Gesundheitssystems und erneute tiefgreifende Eingriffe in die Freiheitsrechte noch verhindern. Ich möchte daher eindringlichst alle Bürgerinnen und Bürger auffordern, sich und ihre Mitmenschen zu schützen und an die hinlänglich bekannten AHA-Regeln einzuhalten.“
Wie das Stadtoberhaupt erläutert, liege der Schwerpunkt des Infektionsgeschehens gemäß der aktuellen Auswertung des Robert-Koch-Instituts vom Donnerstag eindeutig auf dem privaten Bereich. „Der Mensch ist ein soziales Wesen. Leider erweisen sich derzeit aber gerade unsere liebsten Gewohnheiten wie etwa Geburtstagspartys oder Familientreffen als Hauptinfektionsquellen. Mir ist klar, wie schwer das fällt, aber wir sollten nun alle unser Verhalten auf den Prüfstand stellen und auf alle Treffen, die nicht unbedingt sein müssen, verzichten. Die Vorsicht, die wir im Frühjahr so vorbildlich haben walten lassen, muss wieder oberstes Gebot sein.“
Wie das Land mitteilt, ist das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenzwerte ein Warn- und Gefahrenhinweis, der keine Automatismen auslöse. Vielmehr sei im konkreten Einzelfall zu prüfen, welche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, ob die Fälle auf ein eingrenzbares Geschehen (beispielsweise Ausbruchsgeschehen in einer Pflegeeinrichtung) zurückzuführen sind.
Weitere Informationen zum Corona Warn und Aktionsplan RLP und der „Taskforce“:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 24.10.2020