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Weiterhin keine Kostenerhebung in städtischen Kitas
Mit den Bestimmungen der 8. Corona Bekämpfungsverordnung (8. CoBeLVO) vom 27.05.2020 ist in den Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz nun ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich. Dadurch werden im Juni wieder deutlich mehr Kinder in den Kitas betreut werden können als noch in den beiden Monaten zuvor. Da die Anzahl der Kinder und die Betreuungszeiten weiterhin stark eingeschränkt sind, wird die Stadt jedoch auch für den Monat Juni die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungskosten aussetzen. Diese Regelung gilt für alle städtischen Kindertagesstätten. Eltern, deren Kinder Kitas anderer Träger besuchen, sollten sich beim jeweiligen Träger über die Handhabung informieren.
Ab Juli werden die Elternbeiträge und Verpflegungskosten aller Wahrscheinlichkeit nach wieder regulär erhoben werden.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 05.06.2020