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Anträge im Rahmen der Lernmittelfreiheit können jetzt auch online gestellt werden
Die Stadt Kaiserslautern hat ihr Angebot an Onlineanträgen erweitert. Neben dem Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten (www.kaiserslautern.de/schuelerbefoerderung) kann nun auch der Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) online gestellt werden. Der Onlineantrag auf Lernmittelfreiheit für das neue Schuljahr 2020/2021 steht ab dem 01. Februar 2020 unter www.kaiserslautern.de/schulbuchausleihe zur Verfügung.
Das Referat Schulen weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass zur Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2020/2021 in jedem Fall ein neuer Antrag gestellt werden muss. Das gilt für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (s.o.) wie auch für die entgeltliche Schulbuchausleihe, für die im Portal für die Lernmittelfreiheit (LMF-Portal) eine Anmeldung und Bestellung vorgenommen werden muss. Die Anmeldecodes für die entgeltliche Schulbuchausleihe werden nach wie vor von den Schulen ausgestellt.
Bei nicht erfolgter neuer Anmeldung für die Schulbuchausleihe müssen die Schulbücher am Ende des Schuljahres 2019/2020 (bis 03. Juli 2020) zurückgegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bücher über mehrere Schuljahre benutzt werden (z. B. Gymnasiale Oberstufe, Berufsfachschule I + Berufsfachschule II).
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 16.01.2020
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