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Pressemitteilung vom 12.07.2012
Urteil zur Bettensteuer
Auswirkungen auf Kaiserslautern zeichnen sich ab
Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer hat auch Auswirkungen auf Kaiserslautern. Demnach ist die Erhebung einer Bettensteuer ausschließlich auf privat veranlasste Übernachtungen zu erheben. Beruflich bedingte Übernachtungen wie beispielsweise bei einer Geschäftsreise dürfen nicht besteuert werden.
Da es bisher in Kaiserslautern keine Erfassung und Differenzierung der Übernachtungsgäste dahingehend gibt, ob sie privat oder geschäftlich vor Ort sind, müsste dies erst durch die Hotels und Pensionen eingeführt werden. "Wir reden in Kaiserslautern von etwa 180.000 Übernachtungen pro Jahr. Davon sind nach Angaben der Touristinformation geschätzt etwa 70 Prozent beruflich bedingt, nur circa 30 Prozent privater Art", erklärt der Oberbürgermeister Klaus Weichel. "Der Hotel- und Gaststättenverband spricht dagegen sogar nur von 10 Prozent privat bedingter Übernachtungen. Eine Differenzierung in private oder beruflich bedingte Übernachtungen ist ein zusätzlicher Aufwand für die Hotellerie, der letztlich schwer kontrollierbar ist. Da der Übernachtungsgrund nicht nachweislich dokumentiert werden kann, können sich hier jederzeit unterschiedliche Interpretationen ergeben."
Die Bettensteuer war als ein Beitrag zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF) für Kaiserslautern ab 2013 mit vier Prozent des Übernachtungspreises veranschlagt und mit 335.000 Euro netto pro Jahr angesetzt. "Aufgrund des Urteils würden sich die Einnahmen maximal auf 108.000 Euro pro Jahr belaufen, wobei ich die Umsetzung vorbehaltlich einer Prüfung als schwierig einschätze. Der Ausfall der Bettensteuer wird zwar derzeit noch knapp durch den eingerechneten Puffer im KEF abgefangen, weitere Ausfälle könnten den KEF allerdings wieder gefährden", ergänzt der Verwaltungschef.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 12.07.2012