Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 08.05.2019

Erster Inklusionsbeirat Kaiserslautern steht zur Wahl

Wahlversammlung für Menschen mit Behinderung am 18. Mai

Mit der Wahl des ersten Kaiserslauterer Inklusionsbeirats erhalten Menschen mit Behinderung künftig mehr Mitspracherecht in allen städtischen Angelegenheiten, die Belange der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt berühren.

Am Samstag, den 18. Mai 2019, werden nun erstmals acht Vertreter aus der Gruppe der Betroffenen sowie acht Stellvertreter gewählt. Die Wahlversammlung findet in der Veranstaltungshalle des Inklusionsbetriebes Gartenschau Kaiserslautern, Lauterstraße 51, statt. Einlass ist um 14.30 Uhr, Beginn der Versammlung um 15.30 Uhr. Vor dem Eingangsbereich der Veranstaltungshalle sind genügend Behindertenparkplätze vorhanden. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei erreichbar.

Neben den acht gewählten Vertretern werden auch der Behindertenbeauftragte der Stadt Kaiserslautern sowie ein Vertreter des Vereins Kaiserslautern InKLusiv dem Beirat angehören. Fünf Mitglieder des Stadtrats werden den Beirat komplettieren – diese werden jedoch erst bei der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats nach den Kommunalwahlen bestimmt. Die erste Sitzung des Inklusionsbeirats wird daher erst nach den Sommerferien stattfinden.

Wahlberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in Kaiserslautern ihren Wohnsitz haben und selbst zu dem Personenkreis der Menschen mit Behinderung zählen oder die gesetzliche Vertretung einer Person aus dem Personenkreis innehaben. Der Wohnsitz ist durch Vorlage des Personalausweises beim Einlass nachzuweisen.

Bei Fragen können sich Interessierte an den Behindertenbeauftragten der Stadt Kaiserslautern wenden. Dort können sich Kandidaten auch bereits vorab bewerben.

  

Kontakt:

Peter Wildt

Behindertenbeuaftragter der Stadt Kaiserslautern

Rathaus-Nord, Benzinoring 1

4. Obergeschoss, Zimmer 403

Telefon: 365 2259

peter.wildt@kaiserslautern.de



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 08.05.2019