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Energetische Fassaden- und Dachsanierung im Rahmen des KIP
Die Sanierungsarbeiten an der Feuerwache in der Kernstadt haben begonnen. Voraussichtlich bis 2019 wird das städtische Referat Gebäudemanagement eine energetische Fassaden- und Dachsanierung durchführen. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 1,6 Millionen Euro, davon 1,44 Millionen Euro (90 Prozent) Fördermittel. Die Maßnahme ist Teil der ersten Auflage des Kommunalen Investitionsprogrammes 3.0 des Bundes (kurz: KIP), aus dem Kaiserslautern bis zum Jahr 2020 insgesamt rund 16 Millionen Euro erhält.
Start der Arbeiten war Anfang der vergangenen Woche im Untergeschoss. Im Zuge des ersten Bauabschnittes werden nun zunächst im Untergeschoss, dann im Erdgeschoss im laufenden Betrieb neue Fenster verbaut. Der voraussichtliche Abschluss der Arbeiten ist, so es denn die Witterung zulässt, bis Ende Februar geplant. Parallel dazu laufen die begleitenden Arbeiten (Austausch von Oberlichtern etc.) sowie die Vorarbeiten für den zweiten Bauabschnitt, der im August beginnen soll.
Inzwischen hat der Bund ein zweites Kapitel des KIP 3.0 auf den Weg gebracht, wodurch Kaiserslautern eine erneute Gesamtförderung in Höhe von rund 17,1 Millionen Euro erwarten darf. Gefördert werden, so die Vorgabe des Bundes, ausschließlich Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur mit einem Fördersatz in Höhe von 90 Prozent. Wie bereits bei der ersten Auflage des KIP im Jahr 2015 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2017 eine von der Verwaltung aufgestellte Prioritätenliste beschlossen, auf der die Reihenfolge der Maßnahmen festgelegt ist. Sie beinhaltet verschiedene Bereiche der städtischen Schulsanierung und schöpft die zur Verfügung gestellten Fördermittel gänzlich aus. Insgesamt umfasst die Liste 20 Maßnahmen, auf Platz 1 steht die Paul-Münch-Schule, gefolgt von der Fischerrückschule und der Röhmschule. Durch die 20 Projekte können jährliche Energieeinsparungen in Höhe von rund 643.000 Euro erzielt werden.
Bei Aufstellung der Maßnahmenliste wurde darauf geachtet, dass die im Rahmen des ersten Kapitels gestrichenen städtischen Maßnahmen an oberster Stelle der Maßnahmenliste des zweiten Kapitels stehen. Grundsätzlich sind Projekte nur dann förderfähig, wenn ihr Investitionsvolumen mindestens 200.000 Euro beträgt. Zudem müssen sie bis Ende 2022 vollständig abgenommen und im Jahr 2023 vollständig abgerechnet sein.
Die vollständige Liste zu den geplanten Maßnahmen der zweiten Auflage mit vielen Erläuterungen finden alle Interessierte im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern (Sitzung des Stadtrates vom 11. Dezember 2017, TOP5).
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 21.12.2017