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Stellungnahme zum Rheinpfalz-Artikel „Merkwürdig oder nicht?“ vom 20. Oktober 2017
Im heutigen Rheinpfalz-Artikel „Merkwürdig oder nicht?“ wird kritisiert, dass das am 8. Februar 2017 durch den Gutachterausschuss vorgelegte Gutachten zum Wert des Grundstücks, auf dem die ehemalige Pfaff-Kantine steht, den Gebäudewert nicht berücksichtigt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass in dem am 20. Februar 2017 vom Stadtrat beschlossenen Rahmenplan das Gebäude als erhaltenswert eingestuft worden sei.
„Das ist leider nur die halbe Wahrheit“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel. „Ich möchte zunächst klarstellen: Der Rahmenplan hat keinen verbindlichen Charakter, sondern ist eine unverbindliche Skizze“, so das Stadtoberhaupt. Der Plan zeige, und das habe man stets kommuniziert, einen Weg auf, lasse dabei aber Varianten zu. „Dies gilt ausdrücklich auch im Falle der ehemaligen Pfaff-Kantine. Hier sieht der Rahmenplan neben dem Erhalt der Kantine explizit auch die Möglichkeit vor, neue Gebäude auf die Fläche zu setzen.“ Anders sei dies im Falle der Pförtnerloge, die im Gegensatz zur Kantine unter Denkmalschutz stehe. „Dieser Vergleich hinkt!“, so Weichel.
Insofern stellte es, so der OB weiter, keinen Widerspruch zum Rahmenplan dar, ein Wertermittlungsverfahren für das Grundstück in Auftrag zu geben, ohne den Gebäudewert einzubeziehen. „Aufgrund der Vorgespräche mit dem möglichen Investor war klar davon auszugehen, dass ein Erhalt der Kantine nicht möglich sein wird, weswegen es vielmehr sogar fahrlässig gewesen wäre, den Gebäudewert in das Gutachten einzubeziehen“, so das Stadtoberhaupt. Der OB betont weiter, dass es sich um ein standardisiertes Verfahren gehandelt habe, das von einem unabhängigen, fachlich neutralen Gutachtergremium durchgeführt wurde. „Das war ein absolut sauberes Verfahren!“
Autor/in: Matthias Thomas - Pressestelle
Kaiserslautern, 20.10.2017