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Pressemitteilung vom 16.02.2017

Stadt schreibt Maßnahmen des Integrationskonzeptes für 2017 aus

Projektanträge können bis zum 13. April 2017 eingereicht werden

Die Stadt Kaiserslautern stellt auch im laufenden Jahr wieder insgesamt 50.000 Euro für die Verwirklichung von  Maßnahmen des Integrationskonzeptes bereit. Mit dem bereitgestellten Geld sollen Projekte verwirklicht werden, denen die Teilnehmer am öffentlichen Prioritätenworkshop im vergangenen Dezember die höchste Priorität gaben. Konkrete Projektanträge können nun bis zum 13. April 2017 beim Integrationsbeauftragten Gerhard Degen eingereicht werden.

Insgesamt neun Themen hat der Prioritätenworkshop definiert, für die nun Anträge einreicht werden können (s. dazu auch die Ausschreibung im amtlichen Teil des Amtsblattes, Ausgabe 16. Februar 2017), darunter etwa ein Tanzworkshop, ein Mutter-Kind-Projekt, ein Dokumentarfilm über die Integration in Kaiserslautern oder ein „Tauschring“, der, so Degen, zum ersten Mal zu den höchsten Prioritäten gehöre. „In einem Tauschring stellen die Mitglieder ihre persönlichen Fähigkeiten, Talente und Zeit anderen zur Verfügung oder nutzen diese, um ihre individuellen Bedarfe zu decken“, so der Integrationsbeauftragte. Mit diesem Instrument könne auf wirtschaftliche Schieflagen, von denen auch Migranten häufig betroffen sind, reagiert werden.

Als Antragssteller kommen Trägereinrichtungen, Vereine und Privatpersonen in Betracht. Die Entscheidung, welche Anträge bewilligt werden, liegt in der Verantwortung des Begleitausschusses zum Integrationskonzept. Die Verwendung der bewilligten Mittel muss bis spätestens 31. Dezember 2017 erfolgen. „Für den Begleitausschuss hat die Förderung neuer Ideen und Projekte und deren Anschubfinanzierung höchste Priorität. Es ist wünschenswert, dass sich die Projekte dann in den Folgejahren mit Hilfe anderer Finanzierungsquellen fortsetzen.“

Der Integrationsbeauftragte steht während der gesamten Projektlaufzeit zur Beratung der Interessenten und Projektträger gerne zur Verfügung. Bei ihm sind auch vertiefte schriftliche Informationen und Vordrucke für Antragssteller erhältlich.

Gerhard Degen ist telefonisch unter der (0631) 365-1121 oder per Mail unter der Adresse gerhard.degen@kaiserslautern.de zu erreichen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 16.02.2017