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Pressemitteilung vom 27.07.2016

Gartenabfälle gehören nicht in den Wald!

Neuer Informationsflyer klärt auf und gibt Tipps zur richtigen Entsorgung

 

Zurzeit häufen sich die Beschwerden über die illegale Ablagerung von Grünabfällen und Grünschnitt im Wald – besonders in den Randlagen der Stadt. Deshalb hat die Stadtverwaltung zusammen mit dem Forstamt Kaiserslautern einen Informationsflyer erstellt, der über die Gefahren von Grünschnittablagerungen im Wald aufklärt und über die richtige Entsorgung von Grünabfällen informiert. Der Flyer ist ab sofort in den Ortsverwaltungen, im Rathaus, beim ASK und den Wertstoffhöfen erhältlich.

 

Gartenbesitzer, deren Grünanlage direkt an den Wald grenzt, denken sich meist nichts dabei, wenn das Mähgut, der Heckenschnitt oder das Unkraut über den Zaun im Wald landen und dort verrotten. Doch tatsächlich ist diese Art der Ablagerung ordnungswidrig. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Durch die wilden Grünabfall-Deponien wird nicht nur die Natur verunstaltet, es löst darüber hinaus auch häufig unerwünschte Nachahmungseffekte aus. Dabei sorgen Grünschnittabfälle im Forstgebiet dafür, dass der Nährstoffhaushalt des Waldes empfindlich gestört, standorttypische Pflanzen verdrängt und die Verbreitung gebietsfremder Pflanzen gefördert werden. Die im Wald lebenden Pilze, Insekten und Bodenlebewesen sind nämlich lediglich an die Zersetzung waldtypischer Rückstände angepasst, Grünabfälle aus Gärten fallen nicht unter deren natürliche Abbauprodukte.

 

In Kaiserslautern lassen sich Gartenabfälle auf verschiedene Weisen einfach und richtig entsorgen. So besteht zum einen die Möglichkeit der Eigenkompostierung. Durch die Verrottung der Grünabfälle kann man nährstoffreichen Kompost herstellen, der dem eigenen Garten wieder zugutekommt. Zudem können über die braune Biotonne kleinere Mengen von Gartenabfällen zur Abfuhr bereitgestellt werden. Mit dem Auto oder dem Anhänger kann man außerdem kostenfrei größere Grünabfallmengen entweder an den städtischen Wertstoffhöfen in der Daennerstraße, der Pfaffstraße oder in der Siegelbacher Straße anliefern. Bei größeren Grünabfallmengen stellt der Containerdienst des ASK gerne Behälter in den Größen von 5,5 bis 20 Kubikmeter kostenpflichtig zur Verfügung.

 

Kontakt wegen illegalen Grünabfällen im Wald:

Untere Abfallbehörde im Referat Umweltschutz, Umwelthotline: 0631/365-4444 oder umweltschutz@kaiserslautern.de

 

Fragen zur richtigen Entsorgung von Gartenabfällen beantwortet der ASK unter 0631/365-1700 oder  per Mail an info@ask-kl.de

 

Öffnungszeiten Wertstoffhöfe:

Daennerstraße 17

Mo, Di, Fr: 8.00 bis 16.30 Uhr

Mi: 8.00 bis 18.30 Uhr

Do: geschlossen

Sa: 8.00 bis 14.00 Uhr

 

Pfaffstraße 3

Mo, Di, Mi, Fr: 8.00 bis 16.00 Uhr

Do: 13.00 bis 20.00 Uhr

Sa: 8.00 bis 14.00 Uhr

 

Siegelbacher Straße 187

Mo, Do, Fr: 800 bis 16.00 Uhr

Mi: geschlossen

Sa: 8.00 bis14.00 Uhr

 



Grünabfälle im Wald zu entsorgen ist ordnungswidrig © Forstamt Kaiserslautern

Grünabfälle im Wald zu entsorgen ist ordnungswidrig © Forstamt Kaiserslautern

Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle

Kaiserslautern, 27.07.2016