Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 05.01.2011

Begrüßungsgeld noch einfacher

Stadtverwaltung korrigiert Richtlinien

Seit dem 1. Mai 2009 haben Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende die Möglichkeit, bei der Stadt Kaiserslautern einen Antrag auf ein "kommunales Begrüßungsgeld" zu stellen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach nunmehr 20 Monaten hat die Stadt nach Evaluierung die Möglichkeit einer Nachbesserung entdeckt. Um das Begrüßungsgeld - eine einmalige Zahlung von 150 Euro - weiterhin noch attraktiver zu gestalten, wird die Stadt Kaiserslautern nun die Richtlinien zur Antragstellung ändern.

Bisher war es erforderlich, beim Antrag des Geldes neben dem Hauptwohnsitz in Kaiserslautern auch einen zweiten Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorzuweisen. Nach der Änderung soll das finanzielle Präsent der Stadt auch ohne Zweitwohnsitz erhältlich sein. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung eine Änderung bezüglich der Einhaltung eines Zeitraums vornehmen. Mussten die Antragstellerinnen und Antragsteller bisher ihren Status als Studierende, Schülerin/Schüler und Auszubildende für ein Jahr nachweisen, ist es künftig nur noch erforderlich, bei Antragstellung in Ausbildung zu sein und dann ein Jahr in Kaiserlautern zu wohnen. Das heißt: Wenn Studierende in dem Jahr nach Antragstellung ihr Studium beenden und weiterhin in Kaiserslautern wohnen bleiben, bleibt ihr Anrecht auf Begrüßungsgeld bestehen.

"Hier haben wir aus der Praxis gelernt und planen nun aktiv Verbesserungsmaßnahmen", erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel. "Ziel des Begrüßungsgeldes war es, den Menschen die Verlegung ihres Hauptwohnsitzes nach Kaiserslautern schmackhaft zu machen "Das ist uns gelungen, wie unsere Statistik zeigt: Die Einwohnerzahl Kaiserslauterns ist im Zeitraum von über eineinhalb Jahren von 96.229 auf 97.340 Einwohner gestiegen. Auch wenn dieser Zuwachs nicht ausschließlich auf das Begrüßungsgeld zurückzuführen ist zeigt uns diese Entwicklung, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit der Nachbesserung der Richtlinien wollen wir den Trend weiter verfolgen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, junge Menschen in unsere Stadt zu locken."

Bisher haben 2.452 Bürgerinnen und Bürger die freiwillige Leistung der Stadt Kaiserslautern beantragt, 1.455 haben sie bisher erhalten. Die Differenz beider Zahlen ergibt sich daraus, dass bei Antrag ein Gutschein auf Begrüßungsgeld ausgestellt wird, der nach Ablauf eines Jahres eingelöst werden kann. Die neuen Richtlinien sollen am 31. Januar 2011 vom Stadtrat beschlossen werden und rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
 

Nachtrag: Seit 01.01.2012 gibt es kein Begrüßungsgeld mehr! Wir bitten um Beachtung.

 

 

 



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 05.01.2011