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Frühzeitig mit Stadtverwaltung in Verbindung setzen
Begrünte Gebäudefassaden sehen nicht nur schön aus, sie haben auch einen ökologischen Nutzen. Wer sich als Gebäudeeigentümer mit dem Gedanken trägt, seine Hausfassade, so sie denn an einem öffentlichen Weg grenzt, zu begrünen, sollte sich daher gerade bei Straßenneubau- oder Straßenausbaumaßnahmen frühzeitig mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. In diesem Fall ist eine Genehmigung beim Referat Stadtentwicklung zu beantragen. Dabei ist zu überprüfen, ob für das Wurzelwerk, welches sich im Bodenbereich an der Hausfassade entwickeln muss, der entsprechende Platz vorhanden ist. Anschließende Gehwege müssen trotz der Bepflanzung breit genug sein, auch muss untersucht werden, ob nicht unterirdisch verlaufende Leitungen wie Strom-, Gas- oder Wasseranschlüsse durch das Wurzelwerk Schaden nehmen könnten.
Die Pflege des heranwachsenden Grüns fällt in die Verantwortung des Gebäudeeigentümers. Durch einfache Rückschnitte und das Entfernen abgestorbener Pfalzenteile kann man den Bewuchs von Fenstern, Fenstertüren, Dächern, Fallrohren, Blitzableitern oder Markisen freihalten. Insbesondere der öffentliche Verkehrsraum muss freigehalten bleiben. Je nach Pflanzenauswahl sollten Rankhilfen an der Hauswand montiert werden, außerdem wird ein Pflanzloch von mindestens 50 Zentimetern Tiefe entlang der Hauswand empfohlen.
Für die Genehmigung der Fassadenbegrünung im Referat Stadtentwicklung ist der Bereich Sondernutzungen, Telefon 0631/365-4331 zuständig. Bei besonders intensiver Fassadenbegrünung wird empfohlen, auch die Bauberatung, Telefon 0631/365-4145, hinzuzuziehen.
Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle
Kaiserslautern, 15.12.2015