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Pressemitteilung vom 20.05.2015

Geldwäsche – Gesetz fordert Transparenz beim Kaufgeschäft

Identitätsnachweis beim Verkauf von Immobilien, Autos, Schmuck oder Versicherungen erforderlich

Fragt beim Abschluss eines Vertrages der jeweilige Immobilien- oder Versicherungsmakler, der Autohändler oder der Juwelier nach dem Personalausweis des Vertragspartners, so handelt dieser im Sinne des Geldwäschegesetzes. Dieses Gesetz verlangt nämlich eine klare Identifizierung des Käufers. Werden diese Daten, die durch das Referat Recht und Ordnung auch regelmäßig bei den jeweiligen Unternehmen überprüft werden, nicht erhoben, handelt der Unternehmer ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld in Höhen von bis zu 100.000 Euro.

 

Die geforderte Transparenz der Geschäftsabwicklung hat den Hintergrund, Unternehmen aus dem sogenannten Nichtfinanzsektor hinsichtlich etwaiger Geldwäschedelikte zu sensibilisieren, damit diese nicht zum Spielball krimineller Machenschaften werden. Ohne entsprechende Vorkehrungen können Unternehmer von Kriminellen unbewusst dazu missbraucht werden, illegal erwirtschaftetes Geld in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und somit „rein zu waschen“. Zum Beispiel wird mit Geld, das aus einer Straftat, wie beispielsweise dem Drogenhandel, stammt, ein teures Wirtschaftsgut erworben und anschließend weiter veräußert. Der daraus gewonnene Erlös stammt dann aus einem legalen Geschäft und kann entsprechend weiter verwendet werden. Aus eben diesen Gründen sieht das Geldwäschegesetz bei den betroffenen Unternehmen diese Sorgfaltspflichten bei den Geschäftsabwicklungen vor. Die Maßnahmen sollen abschreckenden Charakter haben, um kriminellen Geschäften frühzeitig die Anonymität zu entziehen.

Für Fragen rund um das Thema Geldwäsche und deren Prävention steht das städtische Referat Recht und Ordnung unter der Telefonnummer 0631/365-4549 gerne zur Verfügung.

 

 



Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle

Kaiserslautern, 20.05.2015