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Pressemitteilung vom 21.04.2010

Neuregelung der Lernmittelfreiheit ab dem kommenden Schuljahr

Die Landesregierung hat das Verfahren für die Lernmittelfreiheit und eine entgeltliche Ausleihe neu geregelt. Im kommenden Schuljahr wird für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10 an allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) ein Ausleihsystem für Lernmittel eingeführt, das das bisher etablierte System der Lernmittelgutscheine ablöst. Die neue Verordnung sieht vor, dass Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und notwendige ergänzende Druckschriften sowie Arbeitshefte auf Antrag unentgeltlich erhalten. Eltern, deren Einkommen über diesen Grenzen liegt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen.

Die betroffenen Eltern aus Stadt und Landkreis Kaiserslautern, deren Kinder in der Stadt zur Schule gehen, werden von den Schulen angeschrieben. Sie können sich dann per Internet für die entgeltliche Ausleihe im Onlineportal anmelden. Für Eltern, die nicht über diese technischen Voraussetzungen verfügen, besteht vom 29. April bis 16. Mai 2010 die Möglichkeit, sich über das Medienzentrum Kaiserslautern (MZKL) im Weiterbildungszentrum, Kanalstraße 3, anzumelden. Das MZKL hat montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 07:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Mitarbeiterinnen stehen dort den Eltern mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen sind außerdem auf der städtischen Homepage unter www.kaiserslautern.de erhältlich.

Die neuen Bestimmungen der Landesregierung gelten in einem ersten Schritt für die Klassen fünf bis zehn an allgemeinbildenden Schulen. Für die übrigen Klassenstufen der allgemeinbildenden Schulen und die Schulformen der berufsbildenden Schulen bleibt die Lernmittelfreiheit in Form des Gutscheinsystems zunächst erhalten. Auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr bleibt es bei dem bisherigen Verfahren, lediglich die Höchstgrenzen wurden angepasst.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 21.04.2010