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Pressemitteilung vom 04.03.2010

Genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Bereich der Vermögenssorge

Fortbildungsveranstaltung für Betreuerinnen und Betreuer am 16. März

Die Betreuungsvereine der Stadt Kaiserslautern laden am Dienstag, 16. März 2010, alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer zu einer Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Bereich der Vermögenssorge" ein. Die Veranstaltung bei der Lebenshilfe e.V., Pariser Straße 18, Treff-Center Ebene 6, beginnt um 19:00 Uhr. Kerstin Ritter, Justizoberinspektorin und Diplom-Rechtspflegerin am Amtsgericht Kaiserslautern, wird die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten vorstellen und damit für mehr Sicherheit im Umgang mit den Pflichten eines Betreuers sorgen. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Tanja Timper, Betreuungsverein der Lebenshilfe e.V., Telefon (0631) 3714219.

Immer wieder stehen gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer vor der Frage, welche Angelegenheiten innerhalb des Aufgabenbereichs der Vermögenssorge ohne Zustimmung des Gerichts verfügt werden können beziehungsweise wann die Genehmigung des Amtsgerichts erforderlich ist. Häufig wird aus Unwissenheit gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hier soll die Fortbildungsveranstaltung Abhilfe schaffen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 04.03.2010