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Pressemitteilung vom 24.04.2009

Oberbürgermeister Dr. Weichel freut sich über erfüllte Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte

Insgesamt 134 Menschen mit Behinderungsgrad 2008 bei der Verwaltung

Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Ihre Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ist Voraussetzung für eine gleichberechtigte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben kommt der öffentlichen Verwaltung eine besondere Rolle zu. "Wir nehmen die Verpflichtung ernst, uns Menschen mit Behinderung anzunehmen und gleichzeitig als Vorbild für die Gesellschaft und private Arbeitnehmer zu fungieren", erklärt Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern stelle sich seit Jahren bewusst dieser besonderen Verantwortung und konnte als Arbeitgeber auch in diesem Jahr mit einer Beschäftigungsquote von 5,79 Prozent die vom Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Beschäftigungspflicht erfüllen.

Insgesamt 134 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Behinderung arbeiteten im vergangenen Jahr in verschiedenen Referaten bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern. "Erwartungsgemäß ist der Anteil der Schwerbehinderten im fortgeschrittenen Alter höher als bei den jüngeren", berichtet Hans Schlicher, Direktor des Referates Personalwirtschaft. Rund 35 Prozent der Schwerbehinderten gehören der Altersgruppe 55-65 Jahre an. Aber auch bei der Einstellung und Ausbildung von Nachwuchskräften ist die Stadt Kaiserslautern bestrebt, schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerben eine Chance zu geben. "Natürlich möchten wir auch den jungen Menschen mit einer Behinderung Möglichkeiten bieten. Im Ausbildungsjahrgang 2009 haben drei von Ihnen bereits eine Zusage erhalten, eine Ausbildung bei der Verwaltung zu machen", so Oberbürgermeister Weichel.

Der Grad der Behinderung sei ein Maß für die Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen und sagt nichts, über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aus, berichtet Schlicher. Schwerbehinderte können in Abhängigkeit von der Behinderung trotzdem nicht in allen Arbeitsbereichen gleich gut einsetzt werden. In einigen Bereichen, wie beispielsweise bei der Feuerwehr, sind bei körperlicher Beeinträchtigung enge Grenzen gesetzt. "Ungeachtete dessen, fordern und fördern wir aber die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen in allen Referaten und möchten damit nachhaltig den Abbau der Arbeitslosigkeit unterstützen", so Schlicher.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 24.04.2009