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Pressemitteilung vom 03.02.2009
Mikrozensus 2009
Interviewerinnen und Interviewer befragen wieder 18.000 Haushalte
Welche Berufe üben die Menschen in Rheinland-Pfalz aus? Wer arbeitet im Schichtdienst? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund? Wie steht es um die wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung? Antworten auf diese von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in Deutschland. In Rheinland-Pfalz befragen Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes rund 18.000 Haushalte. In Kaiserslautern findet die Befragung in den Monaten von Januar bis September 2009 statt.
Auch 2009 werden in Rheinland-Pfalz wieder rund 200 Interviewerinnen und Interviewer das ganze Jahr über unterwegs sein. Sie wurden sorgfältig ausgewählt und intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet, durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes können sie sich legitimieren. Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen ihren Besuch einige Tage vorher schriftlich an und geben den zu Befragenden mit dieser Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung an die Hand. Das Interviewteam besteht aus ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, die ebenso zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Statistischen Landesamt. Monatlich werden in Rheinland-Pfalz durchschnittlich rund 1.500 der insgesamt 18.000 Haushalte befragt.
Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, appelliert an alle, insbesondere an die im Jahr 2009 erstmalig befragten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die ein solides Fundament insbesondere für politische Entscheidungen darstellen.
Der Mikrozensus wird jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Bei dem Verfahren handelt es sich um eine so genannte Flächenstichprobe. Nach einem mathematischen Zufallsverfahren werden Straßenzüge beziehungsweise Gebäude ausgewählt. Die Haushalte in diesen Gebäuden werden dann anschließend befragt, wobei sie zur Auskunft verpflichtet sind. Für einen Teil der Fragen, beispielsweise zu persönlichen Themenkomplexen wie Gesundheit oder Rauchgewohnheiten, ist die Beantwortung freigestellt. Die Auskunftspflicht erstreckt sich höchstens über vier Jahre, zur Entlastung der Befragten wird in jedem Jahr ein Viertel der zu befragenden Haushalte durch andere ersetzt. Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes, welche die Fragebögen weiter auswerten. Die Information, in welchen Monaten die Interviewer in den einzelnen Gemeinden sind, gibt es im Internet unter www.statistik.rlp.de/hau/befrag/index.html.
Detaillierte Auswertungen der Mikrozensuserhebungen, zum Beispiel aus welchen Mitteln die Bevölkerung ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreitet, liefern statistische Berichte, die im Internet zum kostenfreien Herunterladen angeboten werden. Zu finden sind diese unter www.statistik.rlp.de/hau/veroeff/index.html.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 03.02.2009