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Neue Verordnung seit 30. Oktober 2008
Zum 30. Oktober ist eine geänderte Fassung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Darauf weisen die Führerscheinstellen von Kreis- und Stadtverwaltung Kaiserslautern hin. Eine wichtige Neuerung: Dem Führerscheinantrag ist künftig ein biometrisches Passbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, beizufügen. Alle Fotostudios verfügen über eine biometrische Passbildschablone.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 03.11.2008
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