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Pressemitteilung vom 03.11.2008

Führerschein künftig mit biometrischem Passbild

Neue Verordnung seit 30. Oktober 2008

Zum 30. Oktober ist eine geänderte Fassung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Darauf weisen die Führerscheinstellen von Kreis- und Stadtverwaltung Kaiserslautern hin. Eine wichtige Neuerung: Dem Führerscheinantrag ist künftig ein biometrisches Passbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, beizufügen. Alle Fotostudios verfügen über eine biometrische Passbildschablone.

Ist der Führerschein abhanden gekommen, hat der Fahrerlaubnisinhaber persönlich den Verlust unverzüglich bei der Führerscheinstelle anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Biometrisches Passfoto sowie Personalausweis oder Reisepass sind dabei mitzubringen. Sollten die Ausweisdokumente ebenfalls in Verlust geraten sein, muss vor Beantragung des Ersatzführerscheins beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Personalausweis besorgt werden.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 03.11.2008