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Pressemitteilung vom 25.06.2008

Landesförderung für die Umsetzung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindesgesundheit

Beigeordneter Färber begrüßt Förderung zum Aufbau von lokalen Netzwerken

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat der Stadt Kaiserslautern eine Förderung in Höhe von rund 24.800 Euro bewilligt. Diese soll zum Aufbau und der Arbeit von lokalen Netzwerken eingesetzt werden, die zum Schutz des Kindeswohl und der Kindergesundheit tätig sind. "Der Schutzauftrag, Kinder vor Gefährdungen und Missbrauch zu bewahren, ist eine der wesentlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung von lokalen Netzwerken durch das Land wird ausdrücklich begrüßt", erklärt Jugenddezernent Joachim Färber. Wissenschaftliche Studien über Lebenslagen und Entwicklungen von Kindern, aber auch tragische Einzelfälle extremer Vernachlässigung und Misshandlung weisen darauf hin, dass für einige Kinder die Erfüllung ihres Rechtes auf ein gesundes Aufwachsen nicht selbstverständlich ist. Mit der Umsetzung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz sollen die rechtlichen und instrumentellen Grundlagen zum Schutz von Kindern in Rheinland-Pfalz weiter verbessert werden. "Wir sind auf einem guten Weg in Kaiserslautern und haben schon viel zum Schutz der Kinder erreicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann ich für ihr besonderes Engagement nur loben", freut sich Färber.

Das am 21. März 2008 in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass für jedes Kind unter sechs Jahren eine pauschale Förderung in Höhe von sieben Euro gewährleistet wird. Die Zahl der förderungsfähigen Kinder in Kaiserslautern beträgt 4.529. Mit Inkrafttreten des Gesetzes verbleiben bis zum Jahresende 2008 insgesamt 286 Tage. Diese sind maßgebend für die Höhe des Auszahlungsbetrages im Jahr 2008.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 25.06.2008