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Pressemitteilung vom 25.04.2008

Energiesparlampen - nichts für den Restabfallbehälter!

Abgabe auf den städtischen Wertstoffhöfen möglich

Energiesparlampen, die zu den Gasentladungslampen gehören, schaffen viel Licht mit wenig Energie. Zudem sind sie langlebiger und damit klimaschonender als normale Glühlampen. Zum Stromsparen sind Energiesparlampen daher ideal geeignet: Sie benötigen für die gleiche Helligkeit 80 Prozent weniger Strom und sie haben eine zehnmal so lange Lebensdauer wie Glühlampen.

Was ist aber, wenn sie ausgebrannt sind und entsorgt werden sollen? Die Abfallberatung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungs- Eigenbetriebs der Stadt Kaiserslautern (ASK) weist darauf hin, dass Energiesparlampen Quecksilber sowie andere giftige Inhaltsstoffe enthalten und daher nicht zum Restabfall gehören. Der Endverbraucher ist gesetzlich verpflichtet diese als Sonderabfall zu entsorgen. Dadurch wird verhindert, dass die gesundheitsgefährlichen Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Dies gilt auch für andere Gasentladungslampen, wie Neonröhren, Natriumdampf- und Metalldampflampen. Glühlampen und Halogenlampen können hingegen ohne weiteres in den Restabfallbehälter gegeben werden.

Alle Gasentladungslampen werden auf den städtischen Wertstoffhöfen in der Pfaffstraße 3 und in der Vogelwoogstraße 50 angenommen. Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiter am Umweltmobil die ausrangierten Dauerbrenner entgegen. Die Standplätze und Annahmezeiten sind im Abfallkalender der Stadt Kaiserslautern oder auf der Internetseite www.ask-kl.de unter dem Punkt "Termine/Sammelstellen" genannt.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 25.04.2008