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Pressemitteilung vom 22.10.2007

Neues Passgesetz tritt in Kraft

Neue Reisepässe und weitere Änderungen bei Ausweisdokumenten

Am 01. November treten das neue Passgesetz und das Gesetz für Personalausweise in Kraft. Daraus ergeben sich einige Änderungen, die bei der Beantragung und Handhabung beachtet werden sollten. Die im Umlauf befindlichen Pässe (mit oder ohne elektronischen Chip) behalten auf jeden Fall ihre Gültigkeit.
Der Personalausweis bei Antragstellern unter 24 Jahren ist zukünftig sechs anstatt wie bisher nur fünf Jahre gültig. Bei Antragstellern über 24 Jahren behält der Reisepass weiterhin seine Gültigkeit von zehn Jahren. Ordens- und Künstlernamen werden zukünftig weder im Personalausweis noch im Reisepass eingetragen.
Beim elektronischen Reisepass werden zusätzlich zum Lichtbild auf einem dafür vorgesehenen Chip zwei Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert. Dies gilt nur für Passinhaber ab dem sechsten Lebensjahr. Es ändert sich auch die Gültigkeitsdauer für Reisepässe bei Antragstellern unter 24 Jahren von fünf auf sechs Jahre. Die Pässe von Antragstellern über 24 Jahren sind wie bisher zehn Jahre gültig. Kinder können ab dem 01. November nicht mehr im Reisepass der Eltern mit eingetragen werden. Die bis dahin vorgenommenen Eintragungen behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des Dokuments. Die Kosten für den elektronischen Reisepass liegen wie bisher auch bei 59,00 Euro für einen zehn Jahre gültigen Pass und 37,50 Euro für einen sechs Jahre gültigen Pass.

Besonders beachten sollte man die Vorschriften zum Kinderreisepass. Dieser ist grundsätzlich sechs Jahre gültig und kann längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, einen Personalausweis zu beantragen. Maschinenlesbare Kinderreisepässe, deren Gültigkeitsdauer derzeit abläuft, können noch bis zum 31. Oktober 2007 bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden. Zu beachten gilt, dass nicht in jedem Land der Kinderreisepass zur visumfreien Einreise berechtigt. Beispielsweise in den USA wird ein zusätzliches Visum gefordert. In solchen Fällen kann die Beantragung eines elektronischen Reisepasses statt eines Kinderreisepasses auch für Kinder unter 12 Jahren vorteilhaft sein. Aktuelle Einreiseinformationen sind bei den jeweiligen Botschaften oder unter www.auswaertiges-amt.de erhältlich.
Nähere Informationen zum elektronischen Reisepass findet man auch im Internet unter: www.epass.de oder unter www.bmi.bund.de. Selbstverständlich stehen auch die Mitarbeiter des Bürgercenters bei Fragen gerne zur Verfügung. Das Bürgercenter ist erreichbar unter: Tel: 0631/ 365 2538.




Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 22.10.2007