Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 07.03.2007

ASK bittet um Geduld

Großer Andrang auf kleinere Abfallgefäße

Die Millionenverluste des Zweckverbands Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) haben zu einem Anstieg der Abfallbeseitigungsgebühr für den städtischen Restabfall geführt. Infolgedessen musste der Abfallwirtschafts-und Stadtreinigungs-Eigenbetrieb Kaiserslautern (ASK), zuständig für das Einsammeln von Hausabfällen, die Abfallgebühren in der Stadt Kaiserslautern zum Jahresbeginn um durchschnittlich 53 Prozent erhöhen. Seitdem haben über 1.200 Bürgerinnen und Bürger beim ASK schriftlich einen kleineren Restabfallbehälter beantragt.

„Wir haben uns personell gut vorbereitet. Dass die Anzahl der Telefonnachfragen und der schriftlichen Gefäßummeldungen jedoch ein solches Ausmaß annehmen würde, darauf waren wir nicht eingestellt, “ so Klaus Gebhardt, Werkdirektor des ASK. „Aus diesem Grund wird sich die Bearbeitung jedes einzelnen Antrags verzögern“, bittet er um Verständnis. Der Bereich Gefäßverwaltung arbeite zur Zeit auf Hochtouren an der Aktualisierung des Datenbestands, daher werden auch keine Eingangsbestätigungen zurückgesandt.

Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund eines Wohnortwechsels neue Behälter benötigen, werden vorrangig bearbeitet. Damit soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ihre anfallenden Abfälle durch die Sammelfahrzeuge des ASK abholen zu lassen.

Durch die verlängerte Bearbeitungszeit entstehen den Antragstellern keine finanziellen Nachteile. „Generell wird die neue Abfallgebühr rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung berechnet“, erklärt Klaus Gebhardt. Mit dieser Maßnahme will der ASK sein Selbstverständnis als kundenfreundliches Dienstleistungsunternehmen unterstreichen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 07.03.2007