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Pressemitteilung vom 23.11.2006

Landesweites Sammlungsverbot gegen "Deutsches Kinderförderwerk e.V." mit Sitz in Wetzlar

ADD bittet um Mithilfe der Bevölkerung - Spendendosen den Ordnungsbehörden melden!<br>

© Stadt Kaiserslautern

Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein "Deutsches Kinderförderwerk e.V." mit Sitz im hessischen Wetzlar das Sammeln von Geldspenden und die Einwerbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz mit Bescheid vom 03. 11.06 untersagt sowie die Verwendung der Spendengelder unter behördliche Kontrolle gestellt. Zudem muss der Verein den Einzug von Förderbeiträgen aus Rheinland-Pfalz stoppen.

Der Verein, der bundesweit um Fördermitglieder und mittels Spendendosen um Geldspenden wirbt, kann gegen den Bescheid noch Rechtsmittel einlegen. Aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs ist das Sammlungsverbot bereits jetzt wirksam und durch den Verein zu beachten.

Nach einer umfassenden Überprüfung durch die ADD bestehen erhebliche Zweifel an der beworbenen gemeinnützigen Verwendung der Geldspenden sowie der Förderbeiträge. So werden die Spendeneinnahmen des inzwischen nicht mehr gemeinnützig anerkannten Vereins - im Jahre 2005 bundesweit rund 400.000 Euro - in erster Linie für Werbe- und Verwaltungsmaßnahmen und nicht, wie beworben, für krebskranke Kinder verwendet. Darüber hinaus bestehen Zweifel an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit der Verantwortlichen des Vereins.

Landesweit sind in rund 800 Geschäften Spendendosen im Namen des Vereins aufgestellt. Um eine karitative Verwendung der Spendengelder zu gewährleisten, werden diese Spendendosen jetzt durch die Ordnungsbehörden in Rheinland-Pfalz im Auftrag der ADD eingesammelt. Die ADD bittet die Bevölkerung, die örtlichen Ordnungsbehörden bei den Städten und Verbandsgemeinden über im Namen des Vereins "Deutsches Kinderförderwerk e.V." in Rheinland-Pfalz aufgestellte Spendendosen zu informieren. Geschäftsinhaber in Rheinland-Pfalz werden gebeten, in ihren Geschäften aufgestellte Spendendosen bei den Ordnungsbehörden abzugeben. Für die Stadt Kaiserslautern zuständig ist das Referat Recht und Ordnung, Rathaus-Nord, Benzinoring 1, Gebäude C, Zimmer 302. Eventuelle Fragen beantwortet das städtische Referat Recht und Ordnung unter der Telefonnummer 0631 365-4702.

Die ADD wird die Geldspenden dem beworbenen gemeinnützigen Zweck zuführen und damit sicherstellen, dass die Spenden auch im Sinne der Spenderinnen und Spender verwendet werden. Um Verwechslungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 23.11.2006