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Längere Wartezeiten für Bürger bei der KFZ- Zulassungsstelle <br>
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten ab Oktober ein neues Gesicht und eine neue Bezeichnung: Der bisherige Fahrzeugschein wird durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Die alten Dokumente behalten zunächst ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Fahrzeugscheine erforderlich wird. Ab Dienstag, dem 4. Oktober 2005, werden sich daher alle zulassungsrechtlichen Vorgänge erheblich verändern.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 30.09.2005