Schulentwicklungsplanung

Die Stadt Kaiserslautern als kommunale Schulträgerin kommt mit der Aufstellung des Schulentwicklungsplanes 2014 einer gesetzlichen Forderung nach. Grundlage bildet das Schulgesetz für Rheinland-Pfalz.

Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist es, ein ausgewogenes schulisches Bildungsangebot mit allen Bildungsgängen und Abschlüssen in vom Wohnort erreichbarer Nähe nach Möglichkeit zu erhalten und gegebenenfalls weiter zu entwickeln.

Der Schulentwicklungsplan zeigt die Entwicklung der einzelnen Schularten auf und soll den politisch Verantwortlichen als Hilfestellung bei deren Entscheidungen dienen, welche sich auf die Gestaltung des Schulangebotes auswirken.

Über die Prognose der zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen

Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes und die Bereitstellung der Sachmittel (Einrichtung, Lehr- und Lernmittel), um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen.

Eine große Herausforderung für das zukünftige Bildungsangebot in Kaiserslautern stellt die demografische Entwicklung in Stadt und Umland dar. Diese gilt es zu berücksichtigen.