Baden am Vogelwoog verboten
Naturschutzgebiet Vogelwoog-Schmalzwoog
Das Referat Recht und Ordnung weist darauf hin, dass das Baden, Schwimmen und Ausüben von Wassersport im Naturschutzgebiet Vogelwoog-Schmalzwoog verboten ist. Der Vogelwoog ist nicht als Badegewässer ausgewiesen und wird daher weder überwacht noch wird die Wasserqualität kontrolliert. Dahingehend sind auch Spaziergänger aufgerufen, ihre Hunde an die Leine zu nehmen.
Autor/in: Andrea Heyer-Schmitz -Pressestelle-
Kaiserslautern, 12. Juli 2005