Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern
Der Bauausschuss des Stadtrates Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 12.12.2011 folgendes beschlossen:
Widmung der Verkehrsanlagen „Heinrich-Schmitt-Straße und Karl-Lambrecht-Straße“ im Stadtteil Dansenberg
Die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen in der Gemarkung Kaiserslautern werden gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes –LStrG- in der jeweils genannten Funktion gem. § 3 des LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Als Gemeindestraßen:
1. Heinrich-Schmitt-Straße, Fl.Nr. 352/20
2. Karl-Lambrecht-Straße , Fl.Nr. 328/9
Die Planunterlagen und die Begründung der Widmung können während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 13.00 Uhr) beim Referat Stadtentwicklung im Rathaus, 11. OG, Zimmer 1124/1125, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 11. Obergeschoss, Zimmer 1124 oder bei der Geschäftsstelle des Stadtrechtsausschusses, Rathaus Nord, Benzinoring 1, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. B110 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter "www.kaiserslautern.de/ekommunikation" aufgeführt sind.
Kaiserslautern, 21.03.2012
Stadtverwaltung
gez.
Dr. Klaus Weichel
Oberbürgermeister