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Wahlsystem


Verhältniswahl mit starren Listen

Der Wähler hat eine Stimme zur Kennzeichnung des Wahlvorschlags einer Partei oder Wählergruppe, die er wählen möchte.
Die Sitze werden auf die Parteien und Wählergruppen im Verhältnis der auf sie entfallenen Stimmen nach dem Sitzverteilungsverfahren Hare-Niemeyer verteilt.

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