Wahlsystem
Personalisierte Verhältniswahl mit offenen Listen
Bei der Verhältniswahl stehen dem Wähler so viele Stimmen zur Verfügung wie Beiratsmitglieder zu wählen sind. In Kaiserslautern sind das 15.
Die Stimmen können wie folgt abgegeben werden:
- nur einen Wahlvorschlag kennzeichnen und diesen damit unverändert annehmen (Listenstimme)
- sämtliche Stimmen einer Liste zukommen lassen , diesen Wahlvorschlag aber in der Bewerberreihenfolge verändern, indem man bis zu drei Stimmen auf einzelne Bewerber konzentriert (kumulieren),
- innerhalb des Stimmenkontingents auch Bewerber verschiedener Listen bis zu dreimal ankreuzen (panaschieren).