Nach dem Nahverkehrsgesetz von Rheinland-Pfalz ist die Stadt Kaiserslautern Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. Dabei kommt ihr die Aufgabe zu, die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicherzustellen. Als wesentliches Instrument steht ihr hierzu der Nahverkehrsplan zur Verfügung, in dem sie die Ziele und Rahmenvorgaben, nach denen sich insbesondere der Busverkehr in der Stadt entwickeln soll, festlegt.
Der zurzeit geltende Nahverkehrsplan wurde vom Stadtrat am 30. März 2009 beschlossen. Er soll dazu beitragen, die gute Qualität im städtischen Nahverkehr auch angesichts des zu erwartenden Rückgangs der Bevölkerung, wobei insbesondere der Rückgang der Schülerzahlen für den öffentlichen Nahverkehr von Bedeutung ist, beizubehalten und in Teilen noch zu verbessern. Neben einzelnen Optimierungen im Liniennetz, wie z.B. einer verbesserten Anbindung der Technischen Universität, enthält der Nahverkehrsplan auch Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, wie z.B. dem barrierefreien Ausbau weiterer Bushaltestellen.
Gerade für Kaiserslautern mit seinem hohen Anteil an Einpendlern, sowohl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch von jungen Menschen in der Ausbildung, ist ein attraktiver Nahverkehr von entscheidender Bedeutung. Er schafft Alternativen zur Benutzung des Autos und trägt wesentlich dazu bei, die Belastungen des motorisierten Individualverkehrs zu begrenzen. Dies ist umso wichtiger, angesichts der Herausforderungen der Zukunft, wie dem Klimawandel, der uns vor die Aufgabe stellt, unsere Mobilität zunehmend umweltverträglicher abzuwickeln.
Jahresbericht nach der EU-Verordnung 1370/2007
Die Stadt Kaiserslautern kommt ihrer Verpflichtung als Aufgabenträger und zuständige Behörde zur Veröffentlichung eines Jahresberichts über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung 1370/2007 gemeinsam mit den übrigen ÖPNV-Aufgabenträgern im Gebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar durch Veröffentlichung eines gemeinsamen Gesamtberichtes des ZRN nach. Der Bericht kann unter folgender Internetadresse auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar abgerufen werden: