Beirat für Naturschutz
Der Fachbeirat für Naturschutz (früher Landespflegebeirat) berät und unterstützt die Untere Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung Kaiserslautern. Das Gremium wurde erstmals 1973 ins Leben gerufen und befindet sich nun in der 8. Legislaturperiode. Das Aufgabenfeld des unabhängigen Fachbeirates ist in § 36 des Landesgesetzes zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) verankert und umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung der Naturschutzbehörde in Sachen Bauleitplanung, Schutzbereiche- und Objekte, Biotoppflege, Artenschutz und die Förderung des allgemeinen Verständnisses für die Belange des Naturschutzes in der Öffentlichkeit.
Der Beirat besteht aus 10 Mitgliedern und deren Stellvertretern. Er setzt sich zusammen aus je 1 Vertreter der Industrie- und Handelskammer und der Landwirtschaftskammer, 5 Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände und 3 Vertreter, die aufgrund ihrer Fachkompetenz von der Naturschutzbehörde vorgeschlagen wurden. Sie wurden vom Beigeordneten Peter Kiefer für die Amtszeit vom 1. Februar 2010 bis 31. Januar 2015 berufen.
Mitglieder und Stellvertreter sind:
- Für die Naturschutzverbände: Alfred Klein,Hans-Dieter Leonhardt, Dr. Werner Maurer, Hans Müller, Wolfgang Nägle sowie als Stellvertretung Annelene Allard, Michael Ehlgen, Klaus Frölich, Dr. Holger Schindler, Otto Schmidt
- Für die Industrie- und Handelskammer: Martin Picard, sowie als Vertreter Michael Schaum.
- Für die Landwirtschaftskammer: Gerhard Schmidt sowie als Vertreter Ralph Simbgen.
- Weitere sachkundige Personen: Dr. Ute Fenkner-Gies, Dr. Peter Kiefhaber, Jürgen Reincke sowie als Stellvertretung Matthias Haag, Dr. Michael Lakatos, Dr. Guido Pfalzer
Der Vorsitzende wird aus den Reihen der Beiratsmitglieder gewählt.
Für die 8. Legislaturperiode hat Herr Hans-Dieter Leonhardt den Vorsitz inne. Sein Stellvertreter ist Herr Dr. Peter Kiefhaber. Als Naturschutzbeauftragter gemäß § 37 LNatschG fungiert Herr Wolfgang Schmitt.
Fundstellen der wichtigsten Gesetze:
- BNatschG = Bundesnaturschutzgesetz unter
www.bmu.de - gesetze_verordnungen.
- LNatschG = Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz unter
www.muf-rlp.de - natur -
- Bundesbaugesetz, Bundeswaldgesetz etc. unter
www.bundesrecht.juris.de
- Landesbauordnung, Landeswaldgesetzt etc. Rheinland-Pfalz unter
www.justiz.rlp.de
- Rechtsverordnungen über die Naturschutzgebiete, und Landschaftsschutzgebiete in Kaiserslautern unter
www.kaiserslautern.de - Leben in Kaiserslautern - Umwelt - Natur und Landschaft - Schutzgebiete
- Baumschutzsatzung der Stadt KL unter
www.kaiserslautern.de -online service - Ortsrecht