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Leihfrist-Verlängerung

Die Leihfrist für entliehene Medien beträgt drei Wochen (21 Kalendertage). Bei Büchern und Zeitschriften ist eine Verlängerung der Ausleihfrist bis zu dreimal um jeweils drei Wochen möglich, sofern diese Bücher oder Zeitschriften nicht von anderen Leserinnen und Lesern vorbestellt (vorgemerkt) sind.
Stadtbibliothek © Stadt Kaiserslautern
Bild: Ausleihhbereich der Stadtbibliothek
Die Leihfrist für Musik-CDs, Hörbücher und Spielfilme auf DVD ist leider nicht verlängerbar!

Bitte geben Sie uns rechtzeitig unter Angabe Ihres Namens und der Nummer Ihres Benutzerausweises Bescheid, wenn Sie die Leihfrist entliehener Bücher oder Zeitschriften verlängert haben möchten.

persönlich: vor Ort in der Hauptstelle der Stadtbibliothek
schriftlich: Stadtbibliothek, Klosterstr. 8, 67655 Kaiserslautern
telefonisch: 0631 365-2484 oder 0631 365-2485
oder per e-Mail an :
Achtung: Leihfrist-Verlängerungen gelten erst dann, sobald Ihnen die Bestätigung mit dem neuen Fristdatum übermittelt worden ist.

UNTEN in der Rubrik "Sicherheitscode" bitte die nebenstehenden Zahlen eintragen.






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