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Wiederkehrende Ausbaubeiträge

Einmalige und wiederkehrende Ausbaubeiträge in Kaiserslautern

Einmalige Beiträge in der Innenstadt - Wiederkehrende Beiträge in den Ortsteilen

Seit 01.01.2013 gilt in Kaiserslautern eine neue Ausbaubeitragssatzung, die die Erhebung einmaliger Beiträge in der Innenstadt und wiederkehrender Beiträge in den folgenden Abrechnungseinheiten vorsieht.
Dansenberg
Erzhütten/Wiesenthalerhof
Einsiedlerhof Hohenecken
Erfenbach/Stockborn IG Nord
Erlenbach/Gersweilerhof Morlautern
Espensteig Mölschbach
  Siegelbach
 
Die Grenzen der Abgrenzungseinheiten können Sie dem folgenden Plan entnehmen
 
Plan der Abrechnungseinheiten © Stadt Kaiserslautern
Grafik: Plan der Abrechnungseinheiten © Stadt Kaiserslautern

Wiederkehrende Beiträge werden jedoch nur erhoben, wenn gebaut wird!

 
Der Stadtrat hat sich dafür entschieden, in der neuen Ausbaubeitragssatzung ein vierjähriges Bauprogramm durchzuführen. Im Zeitraum 2013 - 2016 werden in den Ortsteilen Erfenbach, Hohenecken und Morlautern mehrere Verkehrsanlagen ausgebaut.

 

Bauprogramm 2013 - 2016

aufgrund des Beschlusses des Bauausschuss vom 21.06.2012

 
Verkehrsanlage Abrechnungseinheit Abschnitt
Stöffelsberg Erfenbach zwischen Gottfried-Keller-Str. und Siegelbacher Straße
Am Obergarten Morlautern zwischen Otterberger Straße und Neubaugebiet
Deutschherrnstraße Hohenecken zwischen Im Erfenbacher Tal und Kohlkopfstraße
Gottfried-Keller-Str. Erfenbach  
Am Glockenturm Morlautern zwischen Obere Straße und Otterbacher Straße
Sommerau Hohenecken  
Am Glockenturm Morlautern  
Kellereiwaldstraße Hohenecken  
Carl-Jacob-Straße Erfenbach  
Zum Ellerbach Morlautern  
Fontanestraße Hohenecken  
 
Dementsprechend werden nur die beitragspflichtigen Grundstücke, die in den Abrechnungseinheiten Erfenbach, Hohenecken und Morlautern liegen, Bescheide über wiederkehrende Beiträge erhalten.
 
Die Investitionskosten der Baumaßnahmen (insb. Baukosten der Straßen, Gehwege und Straßenbeleuchtung) innerhalb dieses Bauprogramms 2013 - 2016 der einzelnen Abrechnungseinheit werden zusammengefasst und auf die vier Jahre gleichmäßig verteilt.
 

Grundstücksbezogenes Heranziehen wie bisher beim einmaligen Beitrag

Die Kriterien, zu welchen jedes Grundstück herangezogen wird, haben sich gegenüber dem einmaligen Beitrag nicht geändert. Auch beim wiederkehrenden Beitrag sind hierzu Grundstücksfläche, Vollgeschosszuschlag und evtl. Nutzungsartzuschläge grundlegend.

 

Ihre Fragen zum Thema "wiederkehrende Beiträge" beantworten wir gerne auch persönlich.

 

Die Mitarbeiter der Beitragsabteilung sind wie folgt zu erreichen:

 

Frau Baron-Blügel
Telefon: 0631 365-4668
Telefax: 0631 365-1669

Herr Hemmer
Telefon: 0631 365-2354
Telefax: 0631 365-1669

Weitere Informationen

Alles Wissenswerte über die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau können Sie hier nachlesen:

Historie: Übersicht über die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse und Bekanntmachung der Satzung

20.12.2010 Stadtrat 1. Umstellung des Straßenausbaubeitragssystem auf die sog. „Wiederkehrenden Beiträge“ nach § 10 a Kommunalabgabengesetz (KAG) wird beschlossen
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vorbereitenden Arbeiten und Maßnahmen zu beginnen.
3. Eine entsprechende formelle Änderung der Ausbaubeitragssatzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss der Erfassungs- und Umstellungsarbeiten.
 26.03.2012 Stadtrat Einführung der wiederkehrenden Beiträge; Eckpunkte der neuen Beitragssatzung
  • Beitragsmaßstab
  • Verschonungsregelung
  • Abrechnungsgebiete
21.06.2012 Bauausschuss Wiederkehrende Ausbaubeiträge -
Straßenbauprogramm Erfenbach, Hohenecken und Morlautern 
26.11.2012
03.12.2012
 
HUFA
Stadtrat
 
Neufassung der Satzung der Stadt Kaiserslautern zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen
15.12.2012 Rheinpfalz Veröffentlichung der Satzung

 
 

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