Inhalt

Stadtplanung

Die Stadtplanung begleitet die Wandlungen einer Stadt, die aus den sich permanent ändernden Lebensgewohnheiten der Menschen entstehen. Ihre Aufgabenfelder liegen überall dort, wo Veränderungen einen Umfang annehmen oder wo Regelungen für den Ausgleich zwischen unterschiedlichen privaten Interessen und den Ansprüchen des Gemeinwohls gefunden werden müssen.
Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Kommune und ist im Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert. Jede Kommune kann also ihre städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Gesetze, hier insbesondere dem Baugesetzbuch, selbst bestimmen.


Aufgabe der Stadtplanung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung in der Stadt sicherzustellen. Hierbei werden die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie der Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz bearbeitet.

Gleichzeitig ist jede Kommune dazu verpflichtet Bauleitpläne - dieses sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan - in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sind das wichtigste Instrument der Kommunen, um die bauliche Entwicklung in der Stadt zu steuern. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, wo welche Nutzungen und in welchem Umfang realisiert werden dürfen. Die Bauleitpläne orientieren sich an den Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung und sind den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen.

Zur Entscheidungsfindung in der Stadtplanung dienen einerseits die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen vorgegebenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse, Empfehlungen. Andererseits müssen aber auch die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen (zum Beispiel bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische oder technische, Gegebenheiten) in der Planung berücksichtigt werden. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne ist eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen vom Stadtrat vorzunehmen.

Darüber hinaus beschäftigt sich Stadtplanung auch mit der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklung und erarbeitet Konzepte für einzelne Verkehrsarten sowie Erschließungskonzepte für Teilbereiche der Stadt. Sie wirkt bei verkehrlichen Planungen anderer Planungsträger mit und vertritt dabei die Interessen der Stadt. Für den Neu- und Ausbau von städtischen Straßen oder Plätzen werden Ausbau- und Gestaltungspläne entworfen.

Für Informationen zur Stadtplanung wenden Sie sich bitte an:

Referatsleiterin Stadtentwicklung
Frau Baudirektorin Dipl.-Ing. Elke Franzreb
Telefon: 0631 365-1611
Raum 1301


Flächennutzungsplanung
Frau Dipl.-Ing. Birgit Hach
Telefon: 0631 365-2738, Raum 1322


Bebauungsplanung
Herrn Dipl.-Ing. Joachim Wilhelm
Telefon: 0631 365-2683, Raum 1310

Herrn Dipl.-Ing. Jochen Mang
Telefon: 0631 365-2736, Raum 1313

Frau Dipl.-Ing. (FH) Christina Ohlinger-Kirch
Telefon: 0631 365-2575, Raum 1323


Bauberatung
Frau Dipl.-Ing. Sibylle Klein
Telefon: 0631 365-4145, Raum 1325

Frau Dipl.-Ing. Ingetraud Klein
Telefon: 0631 365-2679, Raum 1325


Nahverkehrsplanung
Herrn Oberbaurat Dipl.-Ing. Christian Ruhland
Telefon: 0631 365-4335, Raum 1316

Herrn Dipl.-Ing. Helmut Reinecke
Telefon: 0631 365-2571, Raum 1315


Rathaus
Willy-Brandt-Platz 1
67653 Kaiserslautern
Telefax: 0631 365-1619

Öffnungszeiten:
Mo-Do              08:00 - 12:30 Uhr
                       13:30 - 16:00 Uhr
Fr                     08:00 - 13:00 Uhr


Hier finden Sie weitere Informationen zu:

 
 

Fußzeile

Stadt Kaiserslautern -
© 1998 - 2013