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Pressemitteilung vom 31.01.2023

Mögliche Verstöße gegen Jugendschutzgesetz kontrolliert

Kommunaler Vollzugsdienst wieder mit Testkäufer unterwegs

Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Kaiserslautern hat erneut die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Verkaufsstätten für Tabakwaren und Alkohol kontrolliert. In zwei von acht überprüften Lebensmittelgeschäften, Kiosken und Tankstellen wurden dem minderjährigen Testkäufer die gewünschten Waren ohne Fragen nach Alter oder Vorlage eines gültigen Ausweises verkauft. Auf die überführten Geschäftsinhaber und deren Personal kommen nun Bußgeldverfahren im drei- bis vierstelligen Eurobereich zu. „Das Ergebnis unserer Kontrollen war etwas positiver als im letzten Jahr. Wir sehen, dass diese Wirkung zeigen und werden deshalb in unregelmäßigen Abständen weitere Testkäufe durchführen", bilanzierte Bürgermeisterin Beate Kimmel abschließend. Sie dankte jenen Verkäuferinnen und Verkäufern, die sich korrekt verhalten hatten und keine der gewünschten Waren an den minderjährigen Kunden veräußerten. Diese hätten bereits vor Ort eine positive Rückmeldung durch die Beamtinnen und Beamten des Kommunalen Vollzugsdienstes erhalten.

Nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes dürfen weder hochprozentiger Alkohol noch Tabakwaren oder andere nikotinhaltige Erzeugnisse an Minderjährige verkauft werden. Bei einem Verstoß können Bußgelder bis zu 50.000 Euro winken. Ab einer Geldbuße von 200 Euro droht zusätzlich noch ein Eintrag in das Gewerbezentralregister, was letztendlich sogar zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann. Laut Jugendschutzgesetz wird zwischen zwei Kategorien alkoholischer Getränke unterschieden. So dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. An junge Erwachsene unter 18 Jahren ist darüber hinaus der Verkauf von hochprozentigem Alkohol - hierzu zählen beispielsweise Weinbrand, Rum, Whisky, Gin, Likör oder Spirituosen, die nur einen kleinen Teil „Hochprozentiges“ enthalten - untersagt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Alkoholgehalt ist, entscheidend ist die Art des Alkohols.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 31.01.2023