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Pressemitteilung vom 17.11.2020

Neue Gebühren für Park-Ausnahmegenehmigungen

Die Stadt Kaiserslautern erhöht zum 1. Januar 2021 ihre Gebühren für Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrsordnung. Das umfasst unter anderem die verkehrsrechtlichen Anordnungen an Baustellen, Ausnahmegenehmigungen zum Einrichten von mobilen Halteverbotszonen und die Container- sowie Gerüststellung im öffentlichen Verkehrsraum.  Weiterhin etwa Ausnahmegenehmigungen für das Parken in der Innenstadt an Handwerker, Durchfahrtsgenehmigungen, Parkausweise für medizinische Dienste, Schwerbehindertenausweise oder Gurtbefreiungen. So erhöht sich zum 1. Januar beispielsweise die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung für medizinische Dienste von 40 Euro auf 60 Euro, ein Handwerkerblock  kostet  nunmehr 60 Euro anstatt bislang 50 Euro.

Der Gebührenrahmen richtet  sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dieser Gebührenrahmen ist im Hinblick auf die Vielfalt der möglichen Ausnahmegenehmigungen sehr breit gefasst. Aus diesem Grund wurde eine Umfrage bei einigen Großstädten in der Region gemacht, um eine Vergleichbarkeit für eine künftige Gebührenerhöhung zu erhalten. Dabei wurde festgestellt, dass die Stadt Kaiserslautern eine Vielzahl von Genehmigungen anbietet, die es in den anderen Städten gar nicht gibt und Kaiserslautern mit seinen Gebühren bisher im unteren Drittel lag.

Eine vollständige Liste mit allen Gebühren im Überblick finden Sie hier.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 17.11.2020