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Pressemitteilung vom 13.11.2019

Anstehende Pflegemaßnahmen auf Rasengräbern

Entfernung von unerlaubten Grabschmuck erforderlich

Ab Montag, 18. November, nimmt die Friedhofsverwaltung Pflegearbeiten auf den Rasengrabflächen der städtischen Friedhöfe vor. Grabschmuck wie Pflanzschalen, Vasen, Leuchten oder Skulpturen sowie Anpflanzungen, die bei Rasenwahlgräbern und Rasenurnengräbern immer wieder vorgefunden werden, sind unzulässig und mögen bitte zeitnah von den verantwortlichen Personen entfernt werden. Die Stadtverwaltung hält sich vor, mit Beginn der Pflegemaßnahmen nicht entfernten, unerlaubten Grabschmuck und Anpflanzungen zu entsorgen.



Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle

Kaiserslautern, 13.11.2019