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Pressemitteilung vom 19.02.2019

Next Step zum Masterplan 100% Klimaschutz: Neue Photovoltaikanlage im Geranienweg

Beigeordneter Kiefer unterzeichnet Vertrag mit Energiegenossenschaft Lauterstrom

Um die Klimaschutzziele der Stadt Kaiserslautern zu erreichen und bis zum Jahr 2050 weitestgehend klimaneutral zu werden, baut die Stadtverwaltung auch ihr Netz an alternativen Energieversorgungen für städtische Gebäude aus. „Gemeinsam mit unseren Tochtergesellschaften errichten wir gerade im großen Stil Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden“, berichtet der Beigeordnete und Umwelt- sowie Baudezernent Peter Kiefer. Mit der Energiegenossenschaft Lauterstrom unterzeichnete er den Vertrag zum Bau einer neuen Anlage im Geranienweg 15-17. „Das ist wieder ein wichtiger Schritt zur Umsetzung unseres Masterplans 100% Klimaschutz“, so der Dezernent. Christof Oster, Vorstand von der Energiegenossenschaft Lauterstrom, dankte Kiefer für die Bereitstellung der Dachflächen im Geranienweg.

 

Die 44 Kilowatt peak leistungsstarke Anlage ist die zehnte Anlage, die die Energiegenossenschaft in Kaiserslautern realisiert. Oster berichtete, dass es drei verschiedene Modelle gäbe, die eine Anlage von der Energiegenossenschaft sowohl für Privathaushalte, als auch für Gewerbebetriebe oder öffentliche Einrichtungen interessant machen. Vor allem bei Einrichtungen, die einen hohen Eigenverbrauch zu erwarten haben, ist Solarstrom eine umweltfreundliche Alternativ. „Klimaschutz und die Energiewende sind zentrale Zukunftsthemen, auch für uns als Kommune“, so Umweltdezernent Peter Kiefer. „Wir müssen da mit guten Beispiel voran gehen, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger motivieren, etwas für die Umwelt zu tun“, so Kiefer weiter. Er freute sich, dass die Energiegenossenschaft dabei unterstützt, die Ziele des Masterplans zu erreichen.

 

Weitere Informationen zum Klimaschutz und dem Masterplan finden alle Interessierte auf der Homepage www.klima-kl.de.



Peter Kiefer (mitte rechts) bei der Vertragsunterzeichung

Peter Kiefer (mitte rechts) bei der Vertragsunterzeichung

Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 19.02.2019