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Pressemitteilung vom 27.02.2015

Elektroaltgeräte ohne Batterien auf den städtischen Wertstoffhöfen abgeben

Neue Regelung bei der Entsorgung von Lithiumbatterien

Seit fast 20 Jahren nimmt der ASK ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte auf den Wertstoffhöfen im Stadtgebiet entgegen. Die Geräte sind wichtige Rohstoffquellen, denn Sie beinhalten wertvolle Metalle, die als Sekundärrohstoffe für neue Produkte eingesetzt werden können.

 

Viele abgegebene Elektroaltgeräte enthalten jedoch noch in ihrem Inneren Batterien und Akkus. Der ASK weist darauf hin, dass die ausgedienten Stromspeicher der separaten Batteriesammlung zugeführt werden müssen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese bei Sammlung oder Transport beschädigt werden und sich selbst entzünden.

 

Besonders von Lithiumbatterien oder -akkus geht eine große Gefährdung aus. Diese sind oftmals in mobilen Elektrogeräten eingesetzt. Eine beschädigte Lithiumbatterie kann einen Brand oder sogar eine Explosion verursachen. Darüber hinaus reagiert Lithium sehr heftig mit Wasser und ist generell sehr empfindlich. Mechanische Beschädigungen können zu inneren Kurzschlüssen führen. Die hohe Stromstärke lässt das Gehäuse schmelzen und in Flammen aufgehen oder verursacht, in Kontakt mit Luft, eine Explosion.

 

Aus diesem Grund weist der ASK auf eine neue landesweite Regelung bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, die Lithiumbatterien oder -akkus enthalten, hin. Danach müssen leicht zu entfernende Lithiumbatterien oder

-akkus vor der Abgabe von Elektroschrott am Wertstoffhof vom Gerät getrennt sein. Die Geräte ohne Batterie gehören, wie gehabt, in die verschiedenen Sammelcontainer. Die Batterien oder Akkus hingegen nehmen die Mitarbeiter des ASK entgegen und sortieren sie je nach Art und Zustand in besondere Sammelbehälter.

Der ASK bittet darum, zusätzlich die Pole der Lithiumbatterien oder -akkus mit Klebeband abzukleben. Dadurch erhalten diese eine Extrasicherung gegen Kurzschlüsse.

 

Sind Lithiumbatterien oder -akkus fest mit einem Gerät verbunden und nur schlecht zu entfernen, wie beispielsweise in der elektrischen Zahnbürste oder dem Elektrorasierer, gelten sie durch das Gehäuse als geschützt. Dann können die Geräte in die entsprechenden Behälter gelegt werden. Sie dürfen jedoch nicht geworfen werden, um die Batterien und -akkus nicht zu beschädigen.

 

Erkennbar sind betroffene Batterien und Akkus an der Abkürzung

"Li-Ion BATTERIE" oder dem Wort "Lithium" auf dem Typenschild. Sie werden häufig in tragbaren Geräten mit hohem Energiebedarf wie Mobiltelefonen, Camcordern, Notebooks, aber auch in Elektrofahrrädern, bei Elektrowerkzeugen oder Elektrogartengeräten eingesetzt. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe gerne zur Verfügung.

 

Auf den städtischen Wertstoffhöfen können alle Elektroaltgeräte aus dem Haushalt, von großen Geräten wie Waschmaschine oder Elektroherd bis zu Kleingeräten wie Kaffeemaschine, elektrischer Zahnbürste oder Handy abgegeben werden. Lediglich in der Pfaffstraße 3 werden keine Kühl- und Gefriergeräte sowie Radiatoren angenommen.



Elektroaltgeräte ohne Batterie © Stadt Kaiserslautern

Elektroaltgeräte ohne Batterie © Stadt Kaiserslautern

Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 27.02.2015